Anstrichverträglichkeit bedeutet, dass ein Dichtstoff beim Bestreichen eines etwa 1 bis 2 mm breiten Randbereichs mit einer Farbe die Eigenschaften dieser Farbe nicht verändert. Die Farbe trocknet gleichmäßig, das Verlaufen ist nicht gestört.
Überstreichbarkeit heißt dagegen, dass der Dichtstoff komplett, also flächendeckend überstrichen werden kann. Ein Dichtstoff ist dann überstreichbar, wenn die Farbe auf dem Dichtstoff haftet und die beiden Materialien einander nicht beeinflussen.
Die Farbe muss also ohne jedwede Veränderung des Farbfilms und ohne Verlaufstörungen wie Froschaugen oder ähnlichen Effekten auftrocknen. Auch der Dichtstoff darf sich durch das Überstreichen nicht verändern.
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