Eine Anstrichverträglichkeit bedeutet, dass ein Dichtstoff beim Bestreichen des Randbereichs, d.h. etwa 1 bis 2 mm, mit einer Farbe keine Veränderung der Eigenschaften einer Farbe bewirkt. Die Farbe trocknet gleichmäßig und unterliegt keiner Verlaufstörung.
Überstreichbarkeit heißt per Definition, dass der Dichtstoff komplett, also flächendeckend überstrichen werden kann. Ein Dichtstoff ist dann überstreichbar, wenn die Farbe auf dem Dichtstoff haftet und es keine Beeinflussung einer der beiden Komponenten gibt.
Die Farbe muss also ohne jedwede Veränderung des Farbfilms und ohne Verlaufstörungen wie Froschaugen u.Ä. auftrocknen. Auch der Dichtstoff darf sich durch das Überstreichen nicht verändern.