Als Treppensteigung bezeichnet man den Grad der Steigung einer Treppe, also wie steil sie ist. Diese Steilheit lässt sich als Winkel ausdrücken, man spricht dann vom sogenannten Steigungswinkel einer Treppe. Alternativ lässt sich die Treppensteigung auch mit dem Steigungsverhältnis oder Steigungsmaß beschreiben. Die Steigung einer Treppe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geometrie der einzelnen Treppenstufen.

Für den Hausbau in Deutschland sind die Bauvorschriften für Treppen in den Landesbauordnungen geregelt. Die genauen Anforderungen werden in der DIN 18065 (Bauvorschriften für Treppen) geregelt. Hierin ist festgelegt, welche Maße die Treppensteigung haben darf, wie groß der Treppenauftritt sein muss, wie der Treppenlauf geregelt wird und welche Treppenbreite gegeben sein muss. Bei Eigenheimen oder kleineren Wohngebäuden versucht man, der Bequemlichkeitsformel möglichst nahe zu kommen. Bei öffentlichen Gebäuden strebt man die Erreichung der Sicherheitsformel an. Weitere Vorschriften rund um den Treppenbau wie das Anordnen von Podesten nach einer bestimmten Anzahl Stufen, die Treppenbreite, Höhe der Handläufe usw. sind einerseits darauf gerichtet, die Treppe möglichst ermüdungsarm zu besteigen, andererseits sollen sie es im Fall einer Panik erlauben, das Gebäude möglichst schnell und sicher zu verlassen.
Die Schrittlänge des Menschen ist der Ausgangspunkt.
Sicherheit und Komfort beim Hinauf- und Hinuntergehen sind die Ziele der Bemessung
Die Treppensteigung darf nach der DIN 18065 maximal 20 cm, aber minimal 14 cm betragen. Für Keller- und Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, ist nach der DIN 18065 eine Treppensteigung von maximal 21 cm zugelassen.
Der Treppenauftritt bzw. die Tiefe der Treppenstufe – also die Fläche, auf die der Fuß in seiner vollen Länge auftritt – muss mindestens 23 cm, darf aber höchstens 37 cm lang sein. Bei Treppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, muss der Treppenauftritt mindestens 21 cm betragen.
Das Steigungsmaß oder Steigungsverhältnis gibt das Verhältnis zwischen Stufenhöhe oder Steigung S und Auftritt A der Treppenstufen und damit auch der gesamten Treppe an. Es wird als Verhältnis der Maße in cm zueinander (17/29) oder als Verhältniszahl (1:1,7) angegeben.
Es gibt verschiedene Steigungsregeln wie die Schrittmaßregel, die Sicherheitsregel und die Bequemlichkeitsregel. Alle drei Regeln werden gleichzeitig nur durch das Steigungsverhältnis 17/29 erfüllt. Zugleich gibt es aber eine Fülle von Variationsmöglichkeiten, die alle ebenfalls zu ausreichend gut begehbaren Treppen führen. Die entsprechenden Vorschriften sind in Bewegung und werden alle paar Jahrzehnte korrigiert, da sich die Größe der Menschen und damit ihre Schrittlängen ändern.
Nach maximal 18 Stufen muss ein Treppenpodest errichtet werden. Die Tiefe des Podestes muss dabei mindestens 80 cm betragen.
Die Schrittmaßregel nach dem französischen Architekten Francois Blondel (1617–1686) ist die üblicherweise angewendete Regel. Die Schrittlänge oder das Schrittmaß ist das Grundmaß für den Treppenbau. Sie ist die Differenz zwischen der Fersenhinterkante der Füße bei einem Schritt. Bei einem normalgroßen Mitteleuropäer beträgt sie 63 bis 65 cm. Für Treppen in Kindergärten, die ausschließlich von Kindern begangen werden, können geringere Schrittlängen angenommen werden.
Blondel legte den Stufenmaßen die Länge des menschlichen Schrittes zugrunde. Weil sich der Schritt beim Steigen verkürzt, benutzte er die Formel 2 S + A = 65 cm, die noch heute gültig ist.
Weil Menschen unterschiedlich groß sind, gibt es letztendlich jedoch kein einheitlich bequem und sicher zu begehendes Steigungsverhältnis. Die Norm besagt daher, dass das Steigungsverhältnis mit 2 × S + A = 63 cm bis 65 cm geplant werden kann.
Formel: 60 ≤ 2 S + A ≤ 66 im Mittel 63Die Sicherheitsregel für die sichere Begehbarkeit einer Treppe lautet: A + S = 46 cm.
Formel: 45 ≤ A + S ≤ 47 im Mittel 46
In der Praxis haben sich folgende zulässige Abweichungen ergeben:
Auftritt: 26 ≤ A ≤ 32 im Mittel 29
Steigung: 14 ≤ S ≤ 20 im Mittel 17
Blondel entwickelte auch eine Regel für die günstigste Treppengeometrie, d.h. für eine bequeme Begehbarkeit von Treppen.
Formel: A − S im Mittel 12Vermutlich wussten bereits die Griechen und die Römer um gute Treppenkonstruktionen, weil sich in etlichen Überresten ihrer Bauwerke Treppen fanden, die den heutigen Vorschriften sehr nahe kommen.
Anfang des 19 Jahrhunderts gab es für Eigenheime noch keine Einschränkung im Treppenbau, als Empfehlung wurde 20/20 (cm Steigung/Auftritt) genannt, 17/29 galt als bequem und damit sicherer. Freitreppen sollten nicht flacher als 13/37 sein. Von 45° bis 75° sprach man von Maschinentreppen, und alles über 75° waren Leitern.
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