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Anfangshaftung

Unter Anfangshaftung versteht man die Haftkraft, die ein Klebstoff bei seinem ersten Anfangskontakt mit der zu verklebenden Oberfläche aufbaut

Diese Anfangshaftung ermöglicht Klebebändern sofort auf Gegenständen zu haften. Beim Einsatz von Montageklebstoffen ermöglicht diese Kraft sogar die Montage von Holzpaneele, Dämm- und Akustikplatten, Sockelleisten, Dekorbalken usw. an Wänden, Decken und Mauern.

Diese Anfangshaftung ist nicht zu verwechseln mit der später auftretenden Endfestigkeit eines Klebstoffes.

 

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