Die Energieeinsparverordnung oder auch abgekürzt EnEV trat am 01.02.2002 in Kraft. Diese Verornung ist dafür da, um den energieeinsparenden Wärmeschutz und die energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden zu regeln.
Beim Fugenabdichten wird folgendes gesagt:
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche plus die Fugen also auch Fensteranschlussfugen muss auf Dauer abgedichtet werden. Gemeint sind damit komplett alle Außenwandteile und ihre Anschlussdetails.
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