Bei der Entsorgung von chemisch, technischen Produkten müssen die bundesweit geltenden gesetzlichen Regelungen und die regionalen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Entsorgung von Verpackungen wird geregelt nach dem 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Man unterscheidet drei verschiedene Kategorien von Stoffen, die entsorgt werden müssen:
1. Restentleerte Verpackung
Um die Verpackung wiederverwerten zu können, müssen diese von Resten befreit werden bevor sie in die vorgesehenden Sammelsysteme wie den grünen Punkt gegeben werden können.
2. Produktreste
Produktreste wie etwa Dichtstoffe in geringen Mengen können oft im normalen Hausmüll entsorgt werden, da von Ihnen in der Regel keine große Gefahr für die Umwelt ausgeht. Beachten Sie aber in jedem Fall die Hinweise auf der Verpackung der Produkte zur sachgemäßen Entsorgung.
3. Nicht restenleerte Verpackungen
Verpackungen mit Produktresten sind in der Regel so zu behandeln, wie das Produkt selbst.
Noch nicht durchgetrocknete Produktreste können in kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Wer die Abfallschüsselnummer (EAK) nicht weiß, kann diese beim Hersteller erfragen.
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