Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Aus diesem Grund sind Hausbesitzer, die in ihrem Haus eine Ölheizung betreiben, per Landesbaugesetz verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit das gelagerte Heizöl nicht in die Umwelt gelangt.
Neben den Vorschriften, wie Heizölbehälter beschaffen sein müssen, gibt es auch Vorgaben zur Konstruktion des Lagerraumes für die Behälter.
Der Auffangraum muss u.a. dicht und beständig gegenüber Heizöl sein. So müssen z.B. gemauerte Kellerräume mit Zementestrich-Böden und Zementputz mit zusätzlichem Heizölschutzanstrich oder dicht verschweißten Kunststoffbahnen errichtet werden. Die zu verwendenden Baustoffe müssen hierbei durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) die Eignung nachweisen.
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